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Heute
  • Gewässerkartenausgabe

    Es ist der gültige Fischereischein, sowie die ausgefüllte Fangliste mitzubringen. Bei Altmitgliedern (Eintritt vor 15.5.2017), die noch überweisen wollen, wird die neueGewässerkarte nur ausgehändigt, wenn Beitrag und gfls. Gebühren auf dem Vereinskonto eingegangen sind. Für alle anderen, die am satzungsgemäß vorgeschriebenen Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt: Der Erlaubnisschein des Vorjahres verlängert sich noch bis zum 10.Februar des […]

!!!Wichtige Information!!!


Ab sofort gilt bis auf Weiteres ein Aufnahmestopp für Neumitglieder jeglicher Art